Aktuelles Kursangebot

 

WPK – Wahlpflichtbereich

In den ersten vier Stunden des Vormittages findet Unterricht in gewohnter Weise im Kernbereich (das sind die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Physik, Erdkunde, Geschichte, Wirtsch./Politik, Religion) statt.

Daran schließt sich in der 5. und 6. Stunde (mittwochs in der 6. und 7. Std.) der Wahlpflichtbereich an. Er umfasst die Fächer Sport, Technik, Haushaltslehre, Computer (ITG) und Kunst, erweitert um zusätzliche Angebote, die an keine herkömmlichen Unterrichtsfächer gebunden sind.

Der Unterricht findet nicht mehr im Klassenverband statt, sondern die Schüler und Schülerinnen wählen aus einem vorgegebenen Angebot in jedem Schulhalbjahr ihre Kurse aus.

Es gelten die folgenden Bedingungen seit dem Schuljahr 06/07:

 

·        der WPK- Bereich gliedert sich zeitlich in 6 Schulhalbjahre

·        Klasse 7: Die Schüler/innen der Kl. 7 belegen im ersten Halbjahr in den Fächern Haushaltslehre und Technik einen Einführungslehrgang; dafür wird das erste Halbjahr noch einmal in zwei Hälften geteilt; der Wochentag wird durch den Stundenplan vorgegeben

·        Die Schüler/innen wählen im ersten Halbjahr einen weiteren Kurs und einen Sportkurs

·        Die Schüler/innen wählen im zweiten Halbjahr zwei Kurse und einen Sportkurs

·        Klasse 8: Die Schüler/innen wählen in jedem Halbjahr zwei Kurse und eine Sportkurs

·        Klasse 9: Die Schüler/innen wählen im ersten Halbjahr zwei Kurse und einen Sportkurs; im zweiten Halbjahr kann es auch möglich sein nur einen Kurs und einen Sportkurs zu wählen

·        die Wahl der Kurse erfolgt nach einer intensiven Beratung durch die Klassenlehrer/innen: verbindliche Pflichtkurse gibt es nicht; es ist aber darauf zu achten, dass die Schüler/innen in den 6 Schulhalbjahren Kurse aus möglichst vielen Bereichen wählen und es ist nicht erlaubt, einen Kurs mehrmals zu belegen

·        die Kursleiter/innen erstellen aussagekräftige Beschreibungen ihrer Kurse, aus denen die Inhalte der Kurse klar ersichtlich werden

·        die Wahl der Kurse erfolgt in der Turnhalle

·        Kursleiter/in und Klassenlehrer/in müssen so eng zusammenarbeiten, dass ein unentschuldigtes Fehlen (fast) unmöglich wird

·        Schüler/innen, die keine Bereitschaft zur Mitarbeit in den Kursen zeigen oder die durch ihr Verhalten das Arbeiten im Kurs erheblich stören, erhalten eine schriftliche Abmahnung; ändert sich das Verhalten nicht, müssen sie den Kurs verlassen ( Zeugnis: NN musste den Kurs verlassen, weil … o.ä.)

·        Im Halbjahreszeugnis werden die Kurse des ersten Halbjahres aufgelistet; im Versetzungszeugnis die Kurse aus beiden Halbjahren

·        Auf einer Nachweiskarte in der Schülerakte werden alle belegten Kurse aufgelistet

 

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