WPK
– Wahlpflichtbereich
In den ersten
vier Stunden des Vormittages findet Unterricht in gewohnter Weise im Kernbereich
(das sind die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Physik, Erdkunde,
Geschichte, Wirtsch./Politik, Religion) statt.
Daran schließt sich in der 5. und 6.
Stunde (mittwochs in der 6. und 7. Std.) der Wahlpflichtbereich an. Er umfasst
die Fächer Sport, Technik, Haushaltslehre, Computer (ITG) und Kunst, erweitert
um
zusätzliche Angebote, die an keine herkömmlichen Unterrichtsfächer gebunden
sind.
Der Unterricht findet nicht mehr im
Klassenverband statt, sondern die Schüler und Schülerinnen wählen aus einem
vorgegebenen Angebot in jedem Schulhalbjahr ihre Kurse aus.
Es gelten die folgenden Bedingungen seit
dem Schuljahr 06/07:
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der
WPK- Bereich gliedert sich zeitlich in 6 Schulhalbjahre
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Klasse 7: Die Schüler/innen der Kl. 7 belegen im ersten
Halbjahr in den Fächern Haushaltslehre und Technik einen Einführungslehrgang;
dafür wird das erste Halbjahr noch einmal in zwei Hälften geteilt; der
Wochentag wird durch den Stundenplan vorgegeben
·
Die
Schüler/innen wählen im ersten Halbjahr einen weiteren Kurs und einen
Sportkurs
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Die
Schüler/innen wählen im zweiten Halbjahr zwei Kurse und einen Sportkurs
·
Klasse 8: Die Schüler/innen wählen in jedem Halbjahr zwei
Kurse und eine Sportkurs
·
Klasse 9: Die Schüler/innen wählen im ersten Halbjahr zwei
Kurse und einen Sportkurs; im zweiten Halbjahr kann es auch möglich sein nur
einen Kurs und einen Sportkurs zu wählen
·
die
Wahl der Kurse erfolgt nach einer intensiven Beratung durch die
Klassenlehrer/innen: verbindliche Pflichtkurse gibt es nicht; es ist aber darauf
zu achten, dass die Schüler/innen in den 6 Schulhalbjahren Kurse aus möglichst
vielen Bereichen wählen und es ist nicht erlaubt, einen Kurs mehrmals zu
belegen
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die
Kursleiter/innen erstellen aussagekräftige Beschreibungen ihrer Kurse, aus
denen die Inhalte der Kurse klar ersichtlich werden
·
die
Wahl der Kurse erfolgt in der Turnhalle
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Kursleiter/in
und Klassenlehrer/in müssen so eng zusammenarbeiten, dass ein unentschuldigtes
Fehlen (fast) unmöglich wird
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Schüler/innen,
die keine Bereitschaft zur Mitarbeit in den Kursen zeigen oder die durch ihr
Verhalten das Arbeiten im Kurs erheblich stören, erhalten eine schriftliche
Abmahnung; ändert sich das Verhalten nicht, müssen sie den Kurs verlassen (
Zeugnis: NN musste den Kurs verlassen, weil … o.ä.)
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Im
Halbjahreszeugnis werden die Kurse des ersten Halbjahres aufgelistet; im
Versetzungszeugnis die Kurse aus beiden Halbjahren
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Auf
einer Nachweiskarte in der Schülerakte werden alle belegten Kurse aufgelistet